Recht

Verwaltungsgericht stärkt grundrechte.jetzt den Rücken


Das Ordnungsamt Rheinstetten hatte 

1. Klaus Schimmelpfennig als Versammlungsleiter abgelehnt 

2. Die Aufzüge zwischen den stationären Kundgebungen verboten. 

3. Die Zwischenkundgebung verboten. 


Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat hingegen entschieden:

1. Klaus Schimmelpennig bleibt Versammlungsleiter

2. Die Aufzüge dürfen stattfinden 

3. Die Zwischenkundgebung darf stattfinden. 


Dazu erklärt grundrechte.jetzt:

„Wir waren diejenigen, welche von Anfang an an den Rechtsstaat geglaubt haben. Heute wurden wir in diesem Glauben bestärkt. 

Also auch in Zukunft vor dem Rathaus in Rheinstetten Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz

- Für das Grundgesetz

- Für die Grundrechte 

- wie gewohnt mit Abendspaziergang durch Rheinstetten."


Wir geben nicht auf.

Wir werden mehr.

Wir bleiben friedlich.

Wir sind die Demokraten.

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